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Wahlfälscher ist kein SVP-Mitglied

Bei den Kantonsratswahlen vom vergangenen März ist in der Stadt Frauenfeld ein Wahlbetrug entdeckt worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilt, ist die beschuldigte Person nicht Mitglied der SVP.

Der Thurgauer Generalstaatsanwalt Stefan Haffter untersuchte die Wahlfälschung bei den Grossratswahlen 2020 (Bildquelle Reto Martin TZ)

Seit die Generalstaatsanwaltschaft bekannt gegeben hat, dass es bei den Kantonsratswahlen in der Stadt Frauenfeld offensichtlich zu einem Wahlbetrug gekommen ist, war die SVP Thurgau immer wieder mit Mutmassungen konfrontiert, der Täter oder die Täterin könnte aus den Reihen der SVP kommen. Dies ist gemäss Aussagen von Generalstaatsanwalt Stefan Haffter ausdrücklich nicht der Fall. «Bei der beschuldigten Person handelt es sich nicht um ein SVP-Mitglied», so Stefan Haffter.

Die SVP hat immer betont, dass der rechtsstaatlich korrekte Ablauf von Wahlen ausser Frage steht. Es ist Aufgabe von Kanton und Gemeinden, dies unbedingt sicherzustellen und das Vertrauen in die Demokratie zu schützen.

Die SVP hofft, dass die letzten Zweifel bald ausgeräumt und das Motiv des Täters für seine unverständliche, gefährliche Tat bekannt wird.

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